Fahrgastrechte bei Zugverspätung: Wann eine Erstattung möglich ist – und wo der Antrag eingereicht werden muss
Wer regelmäßig mit dem Deutschlandticket pendelt, kennt es: Züge kommen zu spät – mal 10, mal 30, mal 60 Minuten. Was viele nicht wissen: Bereits ab 20 Minuten Verspätung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung – bis zu 15,75 € pro Monat. Doch entscheidend ist nicht nur die Verspätung, sondern auch, welches Bahnunternehmen für die Verbindung verantwortlich war.
Denn: Nicht alle Eisenbahnverkehrsunternehmen nehmen am zentralen Erstattungsverfahren der Deutschen Bahn teil.
Diese Seite bietet einen vollständigen Überblick darüber, welche Bahnunternehmen dem zentralen Verfahren angeschlossen sind, welche nicht, und wie der Antrag im jeweiligen Fall eingereicht werden muss.
Anspruch auf Entschädigung: Rechtsgrundlage
Die Entschädigung bei Zugverspätungen ist in der EU-Fahrgastrechteverordnung (EU) 2021/782 sowie in der deutschen Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) geregelt. Daraus ergeben sich folgende zentrale Punkte:
EU-Fahrgastrechteverordnung (EU) 2021/782
Regelt den allgemeinen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen.
Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) für Zeitkarten
Ergänzungen für Zeitkarten wie das Deutschlandticket.
- Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort besteht ein Anspruch auf Entschädigung
- Für Inhaberinnen und Inhaber von Zeitkarten (z. B. Deutschlandticket) gelten nationale Ergänzungen (§ 11 EVO)
- Hier gilt: Mehrere Verspätungen ab 20 Minuten dürfen gesammelt und gemeinsam eingereicht werden
Konditionen für das Deutschlandticket
Die Entschädigungsregeln für Zeitkarten wie das Deutschlandticket im Überblick:
Schwellenwerte
- Verspätungen ab 20 Minuten können berücksichtigt werden
- Pro Verspätung werden 1,50 € pauschal erstattet
- Die Mindestgrenze für Auszahlungen liegt bei 4,00 € → mindestens drei Verspätungen pro Monat erforderlich
Maximalbetrag
- Maximal 25 % des Zeitkartenwerts werden erstattet
- Aktueller Preis des Deutschlandtickets 63 € (2026)
- → Maximale Entschädigung: 15,75 € pro Monat
- → Das entspricht bis zu 11 anrechenbaren Verspätungen
Die Anträge müssen jeweils monatlich gestellt werden. Eine rückwirkende Einreichung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Verspätungsfall möglich.
DB oder nicht? Wo du deinen Erstattungsantrag einreichen musst
Gemeinsames Entschädigungsverfahren (DB)
Was viele nicht wissen: Die Abwicklung der Fahrgastrechte ist nicht in jedem Fall zentral organisiert. Die meisten Eisenbahnunternehmen in Deutschland sind dem sogenannten „gemeinsamen Entschädigungsverfahren“ beigetreten. Diese Anträge werden durch das Servicecenter Fahrgastrechte der Deutschen Bahn bearbeitet (Postanschrift: 60647 Frankfurt am Main).
Direkte Einreichung beim Bahnunternehmen
Einige Bahnunternehmen – insbesondere kleinere oder regionale Anbieter – bearbeiten Entschädigungen selbst. Die Einreichung erfolgt dort meist per Post oder über ein unternehmensspezifisches Formular – nur selten per E-Mail.
Hilfe beim Ausfüllen
Der Erstattomat hilft dir dabei, den offiziellen PDF-Antrag automatisch vorzubereiten – unabhängig davon, ob dein Zug zur Deutschen Bahn oder einem privaten Anbieter gehört.
Den weiteren Einreichungsweg – per E-Mail, Post oder Onlineformular – findest du in unserer Übersicht für jedes Bahnunternehmen.
Wer schon mal versucht hat, das offizielle Formular manuell auszufüllen, weiß: Das kostet Zeit und Nerven. Pro Verbindung 4–7 Minuten – bei mehreren Fahrten läppert sich das schnell.
Übersicht aller Bahnunternehmen: Wer ist zuständig?
Alle Bahnunternehmen im Überblick
In der Tabelle findest du alle EVUs mit Personenverkehr in Deutschland – inklusive Zuständigkeit und Kontaktweg (DB oder Unternehmen selbst).
- Ob das DB-Servicecenter zuständig ist
- Oder ob die Entschädigung beim Unternehmen direkt beantragt werden muss
- Kontaktwege (Post, E-Mail, Formular-Link)
So nutzt du die Übersicht
Suche dein Bahnunternehmen in der Tabelle und folge dem angegebenen Einreichungsweg.
Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
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DB Dialog GmbH Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main
Hamburg, Schleswig-Holstein
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Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
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Nordrhein-Westfalen
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Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg
Unternehmen selbst
Bayern, Sachsen, Brandenburg
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Niedersachsen
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Baden-Württemberg
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Hessen, Niedersachsen, Thüringen
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Sachsen
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Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
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Bayern, Sachsen, Thüringen
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Niedersachsen, Bremen
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Thüringen, Sachsen, Bayern
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Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
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Schleswig-Holstein, Niedersachsen
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Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
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Sachsen
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Bayern, Baden-Württemberg
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Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
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Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen
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Niedersachsen, Hamburg, Bremen
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Nordrhein-Westfalen
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Schleswig-Holstein
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Berlin, Brandenburg
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Schleswig-Holstein, Hamburg
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Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen
Unternehmen selbst
Transdev Service GmbH Passage 3 - 5 17034 Neubrandenburg
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
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Sachsen
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Baden-Württemberg
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Baden-Württemberg
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Thüringen, Bayern
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Baden-Württemberg
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Rheinland-Pfalz
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Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen
Unternehmen selbst
VIAS Rail GmbH Region Mitte Bei den Stockwiesen 26 64823 Groß-Umstadt Wiebelsbach
Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland
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Unternehmen selbst
WestfalenBahn GmbH Kundenservice Herbert Hinnendahl Straße 23 33602 Bielefeld
Baden-Württemberg
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Die obenstehenden Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sich Zuständigkeiten oder Kontaktwege ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Fehlt ein Unternehmen oder hast du eine Korrektur? Schreibe uns gern an hallo@erstattomat.de – wir freuen uns über Hinweise.
Hinweise zur Antragstellung
Unterlagen
- Die Einreichung kann per Formular, E-Mail oder Post erfolgen – je nach Unternehmen
- Es wird empfohlen, Fahrkartenkopien und Screenshots von Verspätungen beizulegen
Bearbeitung & Auszahlung
- Die Bearbeitungsfrist liegt in der Regel bei bis zu einem Monat
- Rückerstattungen erfolgen per Banküberweisung
Fertig informiert?
Mit dem Erstattomat kannst du direkt loslegen. Wir helfen dir dabei, das Formular korrekt vorzubereiten – einfach und schnell.